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Anmeldung / Abschluss des Reisevertrages


1. Grundlage des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter geschlossenen Vertrages sind die für die jeweilige Reise erfolgte Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit sie dem Kunden bei Buchung vorliegen. Die vom Reiseveranstalter unterbreiteten Reisevorschläge sind freibleibend.

2. Der Kunde bietet mit der Buchung (Reiseanmeldung) dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung des Reiseveranstalters zustande. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen, die vorvertraglichen Informationspflichten des Reiseveranstalters erfüllt wurden und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

3. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche oder gesonderte Erklärung übernommen hat.

4. Die vom Reiseveranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Art. 250 § 3 Nr. 1,3-5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Reisevertrages, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

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